AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion Oberhausen, Marktstraße 180, 46045 Oberhausen

Dr. Alexandra Roos und Dr. Klaus Schneider haben die Behandlung meiner Mutter im Haus Abendfrieden abgebrochen, weil wir nicht dem "freiwilligen" Programm der hausarztzentrierten Versorgung zugestimmt haben.

Nachricht an die AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion Oberhausen, Marktstraße 180, 46045 Oberhausen:

Alfred Bomanns
Roßbachstraße 15
46149 Oberhausen
13.07.2013
Tel. 0176 51 58 95 75

AOK Rheinland/Hamburg
Kasernenstraße 61
40213 Düsseldorf

Beschwerde über Frau Dr. Roos und Herrn Dr. Schneider, Lohstraße 123, 46047 Oberhausen

Patientin: Gertrud Bomanns, geb. 22.11.1930
Versichertennummer: 903175740

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Praxis Dres. Schneider, Schulz-Thielemann, Roos, Lohstraße 123, 46047 Oberhausen, hat die Behandlung meiner Mutter gegen unseren Wunsch beendet, weil wir nicht der hausarztzentrierten Versorgung zugestimmt haben. Das entspricht nicht dem Vertrag, den Sie mit dem Hausärzteverband Nordrhein e. V. abgeschlossen haben. Ich habe mir den Vertrag auf der Internetseite www.hausaerzteverband.de angesehen. In § 2 (2) steht: „Die Teilnahme der Versicherten an der HzV ist freiwillig.“

Meine Mutter Gertrud Bomanns, geb. 22.11.1930, wurde am 22.04.2013 im Pflegeheim Haus Abendfrieden, Dieckerstraße 65, 46047 Oberhausen, aufgenommen. Dort hat Frau Dr. Roos sie seit dem 30.04.2013 als Hausärztin behandelt. Frau Dr. Roos betreut einige Dutzend Patienten im Haus Abendfrieden und macht dort regelmäßige Visiten alle zwei Wochen dienstags. Sie steht für alle neu aufgenommenen Bewohner auf Wunsch als Hausärztin zur Verfügung. Beim Aufnahmegespräch wurde sie uns vom Haus Abendfrieden ausdrücklich als Hausärztin angeboten. Herr Dr. Schneider ist der Leiter der Praxisgemeinschaft.

Meine Mutter ist verwirrt und hat Pflegestufe 3. Sie kann zur Zeit nur wenige Schritte laufen und ist auf ihren Rollstuhl angewiesen.
Am 23.05.2013 wurde uns im Haus Abendfrieden ein Formular "Einverständniserklärung zur Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung" vorgelegt, das wir nicht unterzeichnet haben.

Nach der Visite von Frau Dr. Roos im Haus Abendfrieden am 11.06.2013 rief mich Schwester Petra (Tel.-Durchwahl 0208 99869 37) an und erklärte mir, Frau Dr. Roos habe abgelehnt, meine Mutter zu behandeln, weil wir der hausarztzentrierten Versorgung  nicht zugestimmt hatten. Hiergegen erhob ich am gleichen Tag schriftlich Widerspruch. Die Praxis setzte uns mit Schreiben vom 11.06.2013 eine Frist bis zum 25.06.2013, die Einverständniserklärung zu unterschreiben, andernfalls würde sie die Behandlung meiner Mutter am 30.06.2013 beenden.
Entgegen dieser Aussage hat Frau Dr. Roos meine Mutter bei ihrer nächsten Visite im Haus Abendfrieden am 25.06.2013 schon nicht mehr behandelt. Darauf erreichte uns dann das Schreiben der Praxis vom 26.06.2013, dem zufolge eine Weiterbehandlung seit dem 11.06.2013 unmöglich geworden sei. (In Wirklichkeit fand die letzte Behandlung am Di., 28.05.2013, statt, da Frau Dr. Roos am 11.06.2013 ja schon die Behandlung verweigerte.) Damit wurde das ursprünglich - vertragswidrig - angekündigte Behandlungsende 30.06.2013 noch einmal vier Wochen in die Vergangenheit zurückverlegt.

Das alles geschah nur, weil wir nicht der hausarztzentrierten Versorgung zugestimmt hatten. Da die Zustimmung freiwillig ist, kann hieraus kein Vertrauensbruch abgeleitet werden, wie es im Schreiben vom 26.06.2013 steht.

Falls meine Mutter keine Physiotherapie benötigt, wie im Schreiben der Praxis vom 26.06.2013 erstmals angegeben, so ist das für das Personal im Pflegeheim ebenso neu wie für mich. Bereits bei dem vorausgegangenen Krankenhausaufenthalt meiner Mutter vom 03. bis 22.04.2013 bekam sie physiotherapeutische Sitzungen (St.-Clemens Hospitale, Wilhelmstraße, 46145 Oberhausen, Station Herr Dr. Nienhaus, Telefon-Durchwahl 0208 695 257). Die Leiterin des Wohnbereichs 3 im Haus Abendfrieden, Schwester Barbara Eggers (Telefon-Durchwahl 0208 99869 37), hat am 21.05.2013 ein persönliches Gespräch über meine Mutter mit dem Physiotherapeuten Knut Baumeister (Ebertplatz 6, 46045 Oberhausen, Tel. 0208 853875) geführt. Hierbei wurde beschlossen, daß der Beginn der Physiotherapie noch ein paar Tage hinausgeschoben wird, weil meine Mutter zu dem Zeitpunkt zu erschöpft war. Nach Aussage von Schwester Petra, Wohnbereich 3 im Haus Abendfrieden (Telefon-Durchwahl 0208 99869 37), wurde bei der planmäßigen Visite am 11.06.2013 nur deshalb keine Verordnung über Physiotherapie ausgestellt, weil wir der hausarztzentrierten Versorgung nicht zugestimmt hatten und meine Mutter infolgedessen nicht behandelt wurde.

Da Frau Dr. Roos meine Mutter nicht mehr im Pflegeheim behandelt, müssen wir sie mit einem Krankenwagen im Rollstuhl quer durch die Stadt zu ihrem ehemaligen Hausarzt befördern. Das ist mit Mehrkosten für die AOK verbunden.

Ich befürchte, daß Frau Dr. Roos neue Patienten im Haus Abendfrieden in gleicher Weise unter Druck setzen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Bomanns

Anlage:
Mein Schreiben vom 11.06.2013
Schreiben der Praxis vom 11.06.2013
Mein Schreiben vom 25.06.2013
Schreiben der Praxis vom 26.06.2013
Formular "Einverständniserklärung der/des Versicherten"

Jennifer Kubischin, AOK Rheinland/Hamburg, mißachtete die Patientenrechte meiner Mutter und den Hausarztvertrag der AOK.

Jennifer Kubischin schlug sich auf die Seite von Dr. Alexandra Roos und Dr. Klaus Schneider.

Brief an Jennifer Kubischin, AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion Oberhausen:

Dr. Alexandra Roos hat die Behandlung meiner Mutter nach dem Hausarztvertrag der AOK Rheinland/Hamburg widerrechtlich abgebrochen.

Alfred Bomanns
Roßbachstraße 15
46149 Oberhausen
29.07.2013
Tel. 0176 51 58 95 75

AOK
Marktstraße 180
46045 Oberhausen
Per Telefax: 0208 8584 382

Beschwerde über Frau Dr. Roos und Herrn Dr. Schneider, Lohstraße 123, 46047 Oberhausen

Patientin: Gertrud Bomanns, geb. 22.11.1930
Ihr Schreiben vom 22.07.2013
Ihr Zeichen: 120

Sehr geehrte Frau Kubischin!

Wie Sie schreiben, haben Sie mit Dr. Schneider gesprochen. Er behauptet demnach neuerdings, die Weiterbehandlung meiner Mutter sei nicht deshalb abgelehnt worden, weil sie nicht an der hausarztzentrierten Versorgung teilnimmt, sondern angeblich wegen eines „tiefgreifenden Vertrauensverlustes“, weil meine Mutter einen Facharzt besucht habe. Wir müßten vor jeder fachärztlichen Konsultierung den Hausarzt einbeziehen.

Mit dem Facharzt ist die Neurologin Nicole Baum, Finanzstraße 8, 46145 Oberhausen, gemeint, denn andere Fachärzte haben wir seit der Heimaufnahme nicht besucht.

Frau Baum behandelt meine Mutter ununterbrochen seit 2010, als sie die Praxis von Dr. Hagemann übernommen hat. Schon vorher behandelte Herr Dr. Hagemann meine Mutter seit mindestens 2005. Wir waren seitdem regelmäßig mindestens einmal pro Quartal in der Praxis.

Frau Dr. Roos versorgte meine Mutter als Hausärztin seit ihrer Heimaufnahme am 22.04.2013. Sie war von Anfang an darüber informiert, daß meine Mutter bei der Neurologin Baum in Behandlung war und bleiben sollte.

Die Pflegeschwestern aus dem Heim Abendfrieden haben im April, Mai und Juni 2013 wiederholt mit der Praxis Baum telefoniert (z. B. am 29.04.2013, 03.05.2013, 06.06.2013). Dabei ging es um die Dosierung der Medikamente. Auch ich stand mit der Praxis Baum in Verbindung. Am 24.05.2013 erging von der Praxis Baum eine neue Verordnung per Telefax ans Haus Abendfrieden.

Über all das war Frau Dr. Roos informiert. Pfleger Tobias berichtete uns am 04.05.2013, Frau Dr. Roos habe ihm erklärt, daß sie für die Verordnung des Neuroleptikums „Risperidon“ nicht zuständig sei, das solle weiterhin die Neurologin übernehmen.

Um nichts anderes ging es bei dem Termin am 06.06.2013 mit meiner Mutter in der Praxis Baum. Die Neurologin hatte meine Mutter seit Februar nicht mehr gesehen. Der Besuch in der Praxis war sogar unumgänglich, weil Frau Baum ihre Patienten einmal im Quartal persönlich sehen muß und nicht ins Haus Abendfrieden kommen kann.

Was soll sich durch den Termin am 06.06.2013 grundsätzlich geändert haben, wenn meine Mutter ab dem Zeitpunkt der Heimaufnahme kontinuierlich von Frau Baum betreut wurde? Eine grundsätzliche Umstellung der Therapie hat nicht stattgefunden. Es wurde lediglich das seit Jahren bestehende Behandlungsverhältnis fortgesetzt.

Wir waren nicht gehalten, für die Wahrnehmung dieses Termines vorab die Genehmigung oder eine Überweisung der Hausärztin Dr. Roos einzuholen. Oder soll sich ein Patient, der die hausarztzentrierte Versorgung abgelehnt hat, so verhalten wie ein Patient, der ihr zugestimmt hat? Dadurch würde die Freiwilligkeit der Zustimmung ad absurdum geführt. Es ist gerade das Merkmal der hausarztzentrierten Versorgung, daß ambulante fachärztliche Behandlungen (außer bei Augen- und Frauenärzten) nur mit Überweisung des Hausarztes erfolgen dürfen – siehe Antragsformular.

Wir haben uns völlig korrekt verhalten, indem wir den Termin in der Praxis Baum wahrgenommen haben. Einen Vertrauensbruch – welchen Grades auch immer – gegenüber der Hausarztpraxis vermag ich nicht zu erkennen. Wirft Herr Dr. Schneider auch den Pflegeschwestern des Hauses Abendfrieden einen Vertrauensbruch gegenüber Frau Dr. Roos vor, weil sie kontinuierlich mit der Praxis Baum in Verbindung standen?

Nach der Rückkehr vom Praxistermin am 06.06.2013 um 11:50 habe ich Schwester Petra, Schwester Nadine und die Wohnbereichsleiterin, Schwester Barbara Eggers, über das Ergebnis unterrichtet und die neue Verordnung aus der Praxis Baum abgegeben. Alle Informationen lagen auf der Station im Haus Abendfrieden vor!

Am 11.06.2013 hatte Frau Dr. Roos dann wieder planmäßige Visite im Haus Abendfrieden und weigerte sich, meine Mutter zu behandeln. Nach Aussage von Schwester Petra, die bei der Visite anwesend war, verweigerte Frau Dr. Roos die Behandlung ausdrücklich nur deshalb, weil wir der hausarztzentrierten Versorgung nicht zugestimmt hatten.

Genau so steht es auch im Schreiben der Praxis vom gleichen Tag. Der Inhalt ist klar und unmißverständlich:

„Zu unserem Behandlungskonzept gehört, daß unsere Patienten in das jeweilige Hausarzt-Modell der Krankenkassen eingebunden sind, da nur hierdurch eine umfassende Betreuung gewährleistet werden kann. Ein entsprechendes Erklärungsformular wurde Ihnen vom Pflegeheim übergeben.
Wir möchten Sie deshalb nochmals herzlich bitten, uns die entsprechende Einverständniserklärung der Versicherten bis zum 25.06.13 an unsere Praxisadresse zukommen zu lassen.
Sollten Sie eine hausärztliche Betreuung im Rahmen des Hausarztprogramms nicht wünschen, akzeptieren wir dies, sehen wir uns aber außer Stande, Ihre Mutter über den 30.06.13 hinaus weiterhin im Pflegeheim zu betreuen und beenden mit diesem Datum die Behandlung.“

Von einem angeblich unautorisierten Besuch bei einem Facharzt steht dort kein Wort! Vielmehr steht da, daß die Praxis nur Patienten betreut, die der hausarztzentrierten Versorgung („Hausarzt-Modell“, „Hausarztprogramm“) zustimmen, und es wird uns eine Frist gesetzt, um die Zustimmung nachzuliefern. Andernfalls werde die Behandlung meiner Mutter zum 30.06.2013 beendet.

Es ist in diesem Schreiben nichts „unglücklich formuliert“, wie Sie sich ausdrückten. Die Aussagen sind klar und deutlich. Sie lassen sich auch bei größter Interpretationsbreite nicht mit dem in Übereinstimmung bringen, was Herr Dr. Schneider bei dem jüngsten Gespräch mit Ihnen nach dem 19.07.2013 angegeben hat.

Überlegen Sie bitte einmal: Wenn Frau Dr. Roos meine Mutter am 11.06.2013 nicht behandelt hätte, weil wir am 06.06.2013 bei der Neurologin gewesen waren – welchen Sinn hätte es dann gehabt, uns unmittelbar nach der Visite mit dem bekannten Schreiben noch eine Frist bis zum 25.06.2013 einzuräumen, um der hausarztzentrierten Versorgung zuzustimmen?

Am 19.06.2013 hat Frau Christiane Schneider, AOK Oberhausen, Telefon-Durchwahl 0208 8584 235, mit Frau Dr. Roos telefoniert. Frau Schneider berichtete mir über das Gespräch. Frau Dr. Roos sagte ihr, daß sie die Koordination der Ärzte übernommen habe, die ins Haus Abendfrieden kommen. Deshalb müsse alles über sie laufen. Nur sie könne uns die Fachärzte nennen, die ins Haus Abendfrieden kommen. Sie wiederholte gegenüber Frau Schneider die Bedingung, daß wir der hausarztzentrierten Versorgung zustimmen, falls sie meine Mutter weiterbehandeln soll. An dem schon zwei Wochen zurückliegenden Besuch in der neurologischen Praxis Baum nahm Frau Dr. Roos gegenüber Frau Schneider keinen Anstoß. Was Frau Dr. Roos Frau Schneider über ihre Rolle bei der Zuteilung der Fachärzte im Haus Abendfrieden erklärt hat, ändert auch nichts daran, daß die hausarztzentrierte Versorgung freiwillig ist und bleibt. Das heißt, wir haben die Freiheit, uns von Fall zu Fall entweder von Frau Dr. Roos einen der ihr bekannten Fachärzte benennen zu lassen, der ins Pflegeheim kommt, oder einen anderen Arzt auszuwählen, zu dem wir uns selbst hinbemühen müssen.

Ich fasse zusammen:
1. Frau Dr. Roos verweigert die Behandlung meiner Mutter nur deshalb, weil wir dem Programm der hausarztzentrierten Betreuung nicht zugestimmt haben.
2. Der Besuch in der neurologischen Praxis Baum am 06.06.2013 war rechtlich einwandfrei.
3. Wir haben keinen Vertrauensbruch gegenüber Frau Dr. Roos begangen.

Mit freundlichen Grüßen
Alfred Bomanns

Auf das Schreiben an Jennifer Kubischin, AOK Rheinland/Hamburg, erfolgte leider keine Reaktion mehr.

Wir sind nun die Dummen, weil die AOK in Gestalt von Jennifer Kubischin nicht ihren eigenen Hausarztvertrag durchsetzte.